Freies Training – Nach aktuell gültiger Coronaverordnung NRW
Datum/Zeit
09.06.2020
8:00 - 21:00
Veranstaltungsort
Freigelände
Nach der Coronaverordnung NRW sind der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum jetzt mit folgenden Auflagen wieder gestattet:
– Es muss ein ausreichend großer Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden.
– der Zutritt zu den Sportanlagen muss so gesteuert werden, dass Warteschlangen vermieden werden.
– der Sport muss kontaktfrei ausgeübt werden.
– die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen -insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten – müssen konsequent eingehalten werden.
– bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson erlaubt.
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