Schießordnung
Folgende Regeln sind in jedem Fall zu beachten:
- Den Anweisungen des Schießleiters ist Folge zu leisten.
- Die Benutzung des Sportgeländes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
- Anfänger, Jugendliche und Gäste dürfen nur in Anwesenheit eines erwachsenen Vereinsmitgliedes am Schießbetrieb teilnehmen.
- Das Zielen und Schießen auf Menschen oder Tiere ist verboten, wird polizeilich angezeigt und führt zum sofortigen Vereinsausschluss.
- Das Zielen und Schießen ist nur von der Schießlinie aus – in Richtung der Scheiben – erlaubt.
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Der so genannte Hochanschlag, das Ausziehen und von oben ins Ziel gehen, ist verboten.
- Jeder Pfeilschaft muss mit dem Namen des Schützen versehen sein!
- Werden Pfeile geholt oder in der Nähe bzw. hinter den Scheiben gesucht, ist das Schießen so lange zu unterbrechen, bis alle Schützen die Schießlinie wieder erreicht haben.
- Gäste dürfen den Platz nur nach vorheriger Anmeldung beim Sportwart und danach ohne Ausnahme nur in Anwesenheit eines volljährigen Vereinsmitgliedes benutzen.
- Wer alkoholisiert ist, darf nicht mehr am Schießbetrieb teilnehmen.
- ff. weitere Infos in unserer Sportordnung
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