Schießordnung

Folgende Regeln sind in jedem Fall zu beachten:

  • Den Anweisungen des Schießleiters ist Folge zu leisten.
  • Die Benutzung des Sportgeländes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
  • Anfänger, Jugendliche und Gäste dürfen nur in Anwesenheit eines erwachsenen Vereinsmitgliedes am Schießbetrieb teilnehmen.
  • Das Zielen und Schießen auf Menschen oder Tiere ist verboten, wird polizeilich angezeigt und führt zum sofortigen Vereinsausschluss.
  • Das Zielen und Schießen ist nur von der Schießlinie aus – in Richtung der Scheiben – erlaubt.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
  • Der so genannte Hochanschlag, das Ausziehen und von oben ins Ziel gehen, ist verboten.
  • Jeder Pfeilschaft muss mit dem Namen des Schützen versehen sein!
  • Werden Pfeile geholt oder in der Nähe bzw. hinter den Scheiben gesucht, ist das Schießen so lange zu unterbrechen, bis alle Schützen die Schießlinie wieder erreicht haben.
  • Gäste dürfen den Platz nur nach vorheriger Anmeldung beim Sportwart und danach ohne Ausnahme nur in Anwesenheit eines volljährigen Vereinsmitgliedes benutzen.
  • Wer alkoholisiert ist, darf nicht mehr am Schießbetrieb teilnehmen.
  • ff. weitere Infos in unserer Sportordnung

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