Freies Training – Nach aktuell gültiger Coronaverordnung NRW

Datum/Zeit
01.07.2020
8:00 - 21:00

Veranstaltungsort
Freigelände


Nach der Coronaverordnung NRW sind der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum jetzt mit folgenden Auflagen wieder gestattet:

– Es muss ein ausreichend großer Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden.

– der Zutritt zu den Sportanlagen muss so gesteuert werden, dass Warteschlangen vermieden werden.

– der Sport muss kontaktfrei ausgeübt werden.

– die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen -insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten – müssen konsequent eingehalten werden.

– bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson erlaubt.

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