Kein Training in Halle + auf dem Platz

Datum/Zeit
31.10.2020
Ganztägig


Die komplette Verordnung ist hier im Link >Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020<

 

In Paragraph 9 sind die Regelungen für den Sport zusammengefasst.

Demnach ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 unzulässig. Auch die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich der Räume zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.

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